Gesetzliche Anforderungen für Kreditvermittler

Der professionelle Kredit- oder Darlehensvermittler ist ein wichtiges Bindeglied zwischen
Unternehmen und Privatpersonen auf der einen und Kreditgebern auf der anderen Seite.
Das ist eine Aufgabe mit großer Verantwortung. Daher existieren in Deutschland einige
grundsätzliche Anforderungen, die gewerbliche Kreditvermittler erfüllen müssen. Wir zeigen
Ihnen hier, wer Kredite vermitteln darf und welche Anforderungen zu erfüllen sind.

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Kreditvermittler: Beruf zwischen Freiheit und Vorgaben

Wer darf sich Kreditvermittler nennen? Die Antwort mag vielleicht überraschen, aber theoretisch darf das jeder. Denn beim Darlehens- oder Kreditvermittler handelt es sich in Deutschland nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Es gibt daher keine einheitlichen Kriterien für eine fachspezifische Ausbildung und keine Pflichten für das Erbringen anderer Qualifikationsnachweise.

Jeder kann also Kreditvermittler werden bzw. sich so nennen. Doch obwohl die Qualifikation äußerst frei gehandhabt wird, so endet diese Freiheit dort, wo es um die Tätigkeit geht. Anders formuliert: Sie dürfen sich jetzt direkt Kreditvermittler nennen und ebenso beispielsweise angestellt arbeiten. Doch sobald Sie diese Tätigkeit selbstständig, gewerbsmäßig in Form einer Kreditvermittlung im Gewerbe ausüben wollen, geht es nicht ohne die Erfüllung rechtlicher Bedingungen.

Hinweis!

Eine Besonderheit ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen. Hier ist es immer nötig, einen Sachkundenachweis nach § 34i der Gewerbeordnung zu erbringen, um die entsprechende Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

Der Kreditvermittler und die Erlaubnispflicht

Als Kreditvermittler haben Sie eine hohe Verantwortung. Sobald Sie als Vermittler tätig sein möchten, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung. In der Branche wird dies häufig als 34c-Erlaubnis abgekürzt. Dieses Gesetz richtet sich neben Darlehensvermittlern unter anderem auch an Immobilienmakler und Bauträger.

Diese Liste soll lediglich als erste Übersicht dienen und ist daher nicht zwingend vollständig. Welche Unterlagen Sie tatsächlich in Ihrem Bundesland bzw. Kreis einreichen müssen, kann mitunter variieren. Unbedingt sollten Sie sich deshalb zuvor mit Ihrer zuständigen Behörde (Gewerbeamt / Ordnungsamt oder zuständigen IHK) in Verbindung setzen, um die genauen Vorgaben zu erfahren.

Die Notwendigkeit einer solchen Gewerbeerlaubnis ist eine bewusste Hürde, damit selbstständig gewerbsmäßig tätige Kreditvermittler trotz der nicht vorhandenen Ausbildungskriterien Mindeststandards erfüllen. Um den 34c zu beantragen, müssen Sie deshalb als natürliche Person neben dem Antragsformular folgende Dokumente einreichen:

finanzcheckPRO Icon mit 1

Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses – bei Letzterem ist zusätzlich eine Meldebescheinigung nötig.

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Eine Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes.

finanzcheckPRO Icon mit 3

Ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

finanzcheckPRO Icon mit 4

Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden.

finanzcheckPRO Icon mit 5

Auskünfte aus der Schuldnerkartei Ihres Amtsgerichtes sowie des zentralen Vollstreckungsgerichts.

Geltungsbereich und Ausnahmen für die 34c-Erlaubnis (H2)

Das deutsche Rechtssystem kann komplex sein. Der § 34c macht dabei keine Ausnahme. Es ist deshalb nicht in jeder Konstellation nötig, seine Bedingungen zu erfüllen. Die Unterschiede möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Punkte nicht auf Sie zutreffen, wenn Sie als Kreditvermittler auf finanzcheckPRO tätig sind.

Geltungsbereich des 34c

Die Erlaubnispflicht greift dann, wenn Ihre Tätigkeit als Kreditvermittler die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Gewerbsmäßigkeit: Sie führen die Tätigkeit als Kreditvermittler selbstständig, auf Gewinnerzielung ausgerichtet und regelmäßig aus.
  2. Gelegenheitsnennung: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit benennen Sie dem Auftraggeber eine bislang unbekannte Gelegenheit (etwa einen Interessenten, künftigen Vertragspartner etc.), sodass zwischen diesen Parteien ein Vertrag entstehen kann.
  3. Vertragsabschlussvermittlung: Ihre Tätigkeit zielt darauf ab, die Vermittlung eines (Kredit-)Vertragsabschlusses in die Wege zu leiten. Ob die Tätigkeit lediglich einen vorbereitenden Charakter hat oder am Ende kein Kredit abgeschlossen wird, ist unerheblich.

In diesem Fall greifen für Sie als Hauptvermittler die 34c-Pflichten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie selbst Verträge in Ihrem Namen abschließen oder als Vertreter eines 34c-Berechtigten auftreten – in dem Fall sind Sie ein Neben- bzw. Untervermittler.

Außerhalb des Geltungsbereichs des 34c

Bereits als Untervermittler sind Sie nicht mehr an die Vorgaben des 34c gebunden. Tatsächlich gibt es im Kreditvermittlerwesen noch weitere Tätigkeiten, die jenseits des Geltungsbereichs liegen:

  1. Kreditvermittlung zwecks Waren- und Dienstleistungserwerb: Davon ist auszugehen, wenn Sie nur Darlehen vermitteln, damit Ihre Kunden damit von Ihnen angebotene Waren oder Dienstleistungen bezahlenzahlen können.
  2. Keine Gewerbsmäßigkeit: Sie liegt vor, wenn mindestens eines der Merkmale Selbstständigkeit, Gewinnerzielung oder Regelmäßigkeit bei Ihnen nicht zutrifft.
  3. Eigene Darlehensgewährung: In diesem Fall gelten wahrscheinlich für Sie alternativ die Vorgaben des Kreditwesengesetzes.

 

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Sinnvolles Know-how für angehende Kreditvermittler

Nur, weil jenseits einer 34c-Erlaubnis keine Ausbildungsnachweise nötig sind, um selbstständiger Kreditvermittler zu werden, bedeutet das nicht, ohne derartiges Wissen erfolgreich sein zu können. Im Gegenteil, ein Darlehensvermittler benötigt für dauerhaften Erfolg nahezu zwingend Vorwissen und Soft Skills.

  • Ideal ist einschlägiges berufliches Vorwissen. Das bedeutet beispielsweise eine Ausbildung im Finanz-, Immobilien- oder Versicherungsbereich, eine entsprechende hochschulische Bildung und/oder berufliche Tätigkeit.
  • Ebenfalls wichtig ist es, sich in die im Kreditwesen gültige Rechtsthematik einzuarbeiten und dieses Wissen stets aktuell zu halten.
  • Als Kreditvermittler müssen Sie insbesondere im Gespräch mit Privatkunden in der Lage sein, mitunter komplexe finanzmathematische und -rechtliche Sachverhalte in leichtverständlicher Weise zu erläutern.

Was die Soft Skills anbelangt, gehört dazu ein gewisses kommunikatives Talent und die Fähigkeit, Wissen zu vermitteln. Als Kreditvermittler müssen Sie insbesondere im Gespräch mit Privatkunden (also häufig Laien) in der Lage sein, mitunter komplexe finanzmathematische und -rechtliche Sachverhalte in leicht verständlicher Weise zu erläutern.

Aktiv zuhören und empathisch auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Kunden eingehen zu können, sind ebenfalls ein Schlüssel zum Erfolg. Ein guter Finanzberater kann so dabei helfen, stets eine perfekt zugeschnittene Kreditlösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen zu gesetzlichen Anforderungen für Kreditvermittler

Prinzipiell jeder, der eine entsprechende Tätigkeit ausübt – die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Insbesondere bei einer selbstständigen Tätigkeit sind jedoch Nachweise zu erbringen.

Vorgaben zur Tätigkeit der Kreditvermittlung finden sich primär in der Gewerbeordnung, hier speziell im § 34c Absatz 1 Nr.2. Weiter gelten jedoch auch Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie des Kreditwesengesetzes.

Selbständige Kreditvermittler müssen prinzipiell eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung besitzen. Diese stellt verschiedene Ansprüche – etwa ein guter finanzieller Leumund und keine jüngeren einschlägigen Vorstrafen.

Zwingend ist eine berufliche Haftpflicht nur für z.B. Immobiliardarlehensvermittler und Versicherungsvermittler nötig. Allerdings kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein – nicht zuletzt, weil diese auch dabei hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren.