Um eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Hier sind die Schritte und Anforderungen im Detail:
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit: Sie müssen nachweisen, dass Sie zuverlässig sind. Dies erfolgt durch die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Sie dürfen keine finanziellen Probleme haben. Dies wird durch eine Auskunft des Insolvenzgerichts und eine Bescheinigung des Finanzamts nachgewiesen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. die Anlageberatung, ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular: Erhältlich bei der zuständigen Behörde (meist das Ordnungsamt oder die Gewerbebehörde).
- Führungszeugnis: Zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Bestätigung, dass keine Steuerschulden bestehen.
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts: Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: (falls erforderlich).
Kosten:
Die Kosten für die Erlaubnis nach § 34c GewO variieren je nach Bundesland und können zwischen 300 und 2.000 Euro liegen. Die genauen Kosten erfahren Sie bei der zuständigen Behörde. Hinzu kommen eventuell weitere Gebühren für die erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
Ablauf:
- Antragsstellung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Prüfung: Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Erteilung der Erlaubnis.
- Erteilung: Bei positivem Bescheid erhalten Sie die Erlaubnis nach § 34c GewO.
Zuständige Behörde:
Die zuständige Behörde ist in der Regel das Ordnungsamt oder die Gewerbebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Tipp:
Es kann hilfreich sein, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen und Abläufe zu informieren. Oft bieten diese auch Informationsblätter oder Beratungstermine an.
Mit diesen Informationen sollten Sie gut vorbereitet sein, um die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zu beantragen.